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Strafzettel für Ladestationen: Ab 2027 drohen bis zu 100.000 Euro Bußgeld bei falschen Preisangaben

Der Bundestag hat Verstöße gegen die Preisregeln der EU-Verordnung AFIR zur Ordnungswidrigkeit gemacht. Das gilt für Ladesäulen-Betreiber und Mobilitätsdienstleister.

Schnellladesäulen an einem Ladepark, Symbolbild
Bild: Audi (Symbolbild)

Für Betreiber von Ladesäulen und Anbieter von Ladetarifen wird es ernst. Der Bundestag hat am 19. Oktober das „Gesetz zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben“ beschlossen, am 22. Oktober stand es im Bundesgesetzblatt. In Kraft tritt es am 1. Januar 2027.

Das regelt das neue Gesetz

Ordnungswidrig handelt künftig, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die EU-Verordnung 2023/1804 verstößt, kurz AFIR. Betroffen sind die Preisregeln aus deren Artikel 5: Wer dort genannte Preise oder Entgelte nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausweist oder Informationen nicht vorgeschrieben oder rechtzeitig bereitstellt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro.

Was Artikel 5 der AFIR verlangt

  • Betreiber, ab 50 kW: Der Ad-hoc-Preis beruht auf dem Preis pro kWh. Zusätzlich ist eine Nutzungsgebühr pro Minute möglich, um lange Belegung zu verhindern. Die Preise müssen an der Station ausgewiesen sein, damit sie „den Endnutzern vor Einleitung eines Ladevorgangs bekannt sind“.
  • Betreiber, unter 50 kW: Hier sind weitere Preisbestandteile zulässig, die Reihenfolge der Angaben ist sogar geregelt.
  • Mobilitätsdienstleister: Für Vertragsanbieter ist keine Anzeige an der Station vorgesehen. Sie müssen alle Preisinformationen vor dem Ladevorgang über frei zugängliche elektronische Mittel bereitstellen, klar getrennt nach Preisbestandteilen, einschließlich e-Roaming-Kosten.

Auszug aus Artikel 5 der AFIR mit den Pflichten der Mobilitätsdienstleister Artikel 5 Absatz 5 der AFIR richtet sich an die Vertragsanbieter.

Auf Deutsch heißt das: Wer mit Ladekarte oder Vertrag lädt, sollte vorher in die App schauen. Wie es bei der Direktzahlung an der Säule hakt, zeigt der nextnews-Test bei Allego.

Einschätzung nextnews: Damit ist die Preisangabenverordnung ab dem 1. Januar 2027 aus Sicht von Stefan Moeller kein zahnloser Tiger mehr.

Dieser Beitrag basiert auf der nextnews-Folge #344 und wurde mit KI-Unterstützung aus dem Sendungsskript erstellt und von der Redaktion geprüft.