Im Juni 2015 hat Deutschland das erste Elektromobilitätsgesetz (EmoG) beschlossen. Es regelt unter anderem die Kennzeichnung von E-Autos und mögliche Privilegien, hat aber ein festes Ablaufdatum: den 31. Dezember 2026.
Neuregelung im Bundestag
Die Bundesregierung hat deshalb eine Neuregelung auf den Weg gebracht, die diese Woche in zweiter Lesung im Bundestag behandelt wurde. Die Ziele:
- die Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Straßenverkehr verlängern
- den Anwendungsbereich auf weitere Fahrzeugklassen ausweiten, vor allem Busse und Nutzfahrzeuge
- den Handlungsspielraum der Kommunen vergrößern
Als neues Ablaufdatum ist 2035 vorgesehen. In der Begründung heißt es: „Die Marktdurchdringung der Elektromobilität ist noch nicht so weit fortgeschritten, dass auf die Bevorrechtigung von Elektrofahrzeugen im straßenverkehrsrechtlichen Kontext verzichtet werden kann.“
Tipp für Einsteiger: immer mit E
Mit dem Gesetz kam 2015 auch das E-Kennzeichen. Das E am Ende ist aber keine Pflicht und wird nicht automatisch vergeben. Wer es will, muss es bei der Zulassung aktiv beantragen, egal ob Neuwagen oder umgemeldeter Gebrauchter.
Zusatzzeichen 1010-66 für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Grafik: Wikimedia Commons (gemeinfrei)
Der Grund: Ebenfalls seit 2015 gibt es das Zusatzzeichen 1010-66 „Elektrisch betriebene Fahrzeuge“. Steht es im öffentlichen Raum, etwa an einer Ladestation, dürfen dort nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen stehen. Auch ein eingestecktes Ladekabel schützt dann nicht vor einem möglichen Strafzettel.
Weniger kritisch ist es auf Privatgelände, also an Schnellladestationen im halböffentlichen Bereich wie Tankstellen oder Autohöfen. Auch dort wird das Zeichen oft verwendet, ohne E drohen aber in der Regel keine Sanktionen.
Einschätzung nextnews: Für Stefan Moeller ist das fehlende E-Kennzeichen eines der typischen Fettnäpfchen für E-Auto-Einsteiger. Sein Tipp: immer mit E am Ende.