Lange war sie vielen E-Auto-Fahrern ein Dorn im Auge und oft Anlass für Missverständnisse und Strafzettel: die grüne Plakette – oder, wie Stefan Möller sie nennt, „die Dieselplakette fürs E-Auto“. Seit knapp 20 Jahren gibt es Umweltzonen mit den dazugehörigen Plaketten.
Neuregelung seit 1. Oktober
Jetzt wurde beschlossen, Elektroautos von der Pflicht zur Plakette auszunehmen. Die Neuregelung wurde am 30. September im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 1. Oktober in Kraft getreten.
E-Kennzeichen ist Voraussetzung
Voraussetzung für die Befreiung ist ein E-Kennzeichen als alternatives Erkennungsmerkmal. Wer sich gegen ein E-Kennzeichen entscheidet, braucht weiterhin die grüne Plakette, um in eine Umweltzone einzufahren.