nextnews: 30ct Ionity, Tesla Serienfehler, Ioniq-Aus, Verbrenner-Verbot, neuer VW ID, Polestar 3

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Zulassungszahlen Mai

Im Mai wurden in Deutschland laut Kraftfahrbundesamt 207.199 PKW neu zugelassen. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist das ein Rückgang von 10 %. Der Teilemangel und Logistikprobleme halten die Branche nach wie vor in Atem. Bei Dieselfahrzeugen beträgt das Minus 18 %, bei Benzinern 14 % und bei Plug-in-Hybriden 15 %. Lediglich reine Elektroautos stemmen sich gegen den Trend, denn im Mai wurden 29.182 neu zugelassen. Das sind    9 % mehr als im Vorjahresmonat und ca. ein drittel mehr als im April. Der Anteil der Elektroautos unter allen Pkw-Neuzulassungen des Monats lag damit bei 14 %.

Quelle: KBA. Grafik: nextmove
Quelle: KBA. Grafik: nextmove

 

Das Ende einer Legende

Hyundai stellt im kommenden Monat die Produktion des IONIQ im Stammwerk Ulsan in Korea ein. Marktstart in Deutschland war Ende des Jahres 2016. Eine hohe Effizienz auch bei schneller Fahrt gepaart mit einer hohen Ladeleistung machten das Auto für viele E-Auto-Fans zum ersten bezahlbaren Langstreckenauto. Nach Abzug der Förderung lagen die Einstiegspreise damals bei knapp über 30.000€.

nextmove Hyundai Ioniq Elektroauto in Leipzig
Auch bei nextmove war der Inoiq eines der beliebtesten Mietfahrzeuge. Foto: nextmove

Zwischenzeitlich gab es beim IONIQ auch ein Facelftift. Die Effizienz blieb, die Reichweite wurde durch einen größeren Akku deutlich gesteigert, aber die Ladeleistung ca. halbiert – vor allem im Winter war das Facelift mit Ladeleistungen im Bereich von 30 kW nicht mehr langstreckentauglich. Insgesamt wurde das Modell in Deutschland über 24.500 verkauft, wobei die Elektro-Variante im Mix der Antriebe mit 38% führend war.

In der Pressemeldung zum Abschied heißt es: “Hyundai führt das Erbe unter der neuen Submarke IONIQ fort” “Noch in diesem Jahr wird der IONIQ 6 das Angebot erweitern. Die aerodynamische viertürige Limousine wird viele Merkmale des Konzeptfahrzeug Prophecy tragen. 2024 folgt dann der Hyundai IONIQ 7, ein großes batterieelektrisches SUV.”

 

Polestar 3

Am Dienstag kündigte Polestar die Weltpremiere seines neuen Elektro-SUV Polestar 3 für den Oktober dieses Jahres an. Das erste SUV des Unternehmens soll unter anderem durch den LiDAR-Sensor von Luminar “zu gegebener Zeit“ autonomes Fahren auf der Autobahn ermöglichen. Zum Start kommt eine Variante mit Dual-Motor-Antrieb und großer Batterie. Die Reichweite soll bei über 600 km nach WLTP liegen.

Quelle: Polestar

Ab dem Tag der Premiere wird das Fahrzeug online bestellbar sein. Produktionsstart ist Anfang 2023 in China und in den USA. Polestar kündigte darüber hinaus an, in den folgenden drei Jahren drei Autos auf den Markt zu bringen. Der Polestar 3 ist eines dieser drei Fahrzeuge.

 

Verbrenner-Verbot ab 2035

Paukenschlag in der EU: Ab 2035 sollen neu zugelassene PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen kein CO2 mehr ausstoßen dürfen. Das hat diese Woche das EU-Parlament entschieden. Dies ist nur mit reinen Elektromotoren erreichbar, also batterieelektrische Fahrzeuge oder Autos mit Brennstoffzelle. Faktisch handelt es sich um ein Verbot für Neuzulassungen von Verbrennern, da diese nicht emissionsfrei sind. Damit folgte das Parlament weitgehend einem Gesetzentwurf der EU-Kommission. Dass auch die Mitgliedstaaten der EU zustimmen werden, gilt als wahrscheinlich. Ende des Monats wollen die EU-Staaten ihre Position festlegen – die Bundesregierung unterstützt den Plan zum Ausstieg. Wichtig: Auch für synthetische Kraftstoffe auf Basis erneuerbarer Energien soll es keine Ausnahmen geben.

Entsprechende Änderungsanträge konnten sich nicht durchsetzen. Dieser Ruf nach Technologieoffenheit kommt aus den gleichen Kreisen, die seit Jahrzehnten den dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien verhinderten und auch heute noch auf der Bremse stehen. Dank dieser Politik ist es klar, dass wir 2035 weltweit nicht genügend Ökostrom haben werden, um den PKW-Sektor mit E-Fuels anzutreiben. Eine Energieverschwendung um das Vierfache können wir uns nicht leisten, wenn sogar im Stromsektor noch fossile Brennstoffe genutzt werden müssen. Mit einer kWh Grünstrom fährt ein E-Auto rund viermal weiter als ein Verbrenner mit E-Fuels.

 

Gutachten gegen Tesla

Verschiedene Medien berichteten diese Woche über einen potentiell sicherheitskritischen Mangel bei bestimmten Tesla Model 3. Tesla soll vorsätzlich mangelhafte Fahrzeuge ausgeliefert und eine nachträgliche Behebung des Mangels verweigert haben. Konkret geht es um die Karosserie-Hebepunkte, also die Stellen im Unterboden, an denen Hubarme beim Aufbocken des Fahrzeuges platziert werden müssen.

Quelle: Tesla

Die Punkte sind relativ klein und die Position muss zentimetergenau eingehalten werden, um Schäden an der Batterie zu vermeiden. Es gibt sogar spezielle Pads, die genau in die runden Aussparungen passen und zusätzlich ein Verrutschen verhindern sollen. Im vorliegenden Fall waren die Hebepunkte jedoch verbogen und bei 3 von 4 Punkten sogar angerissen.

Quelle: Christoph Lindner

Bemerkt wurde dies aber noch nicht bei Übergabe, sondern erst beim Besuch beim Reifendienst einige Wochen nach Auslieferung. Der Mangel wurde daraufhin vom Kunden angezeigt. Die Abhilfe von Tesla erfolgte durch eine kosmetische Ausbesserung mit schwarzer Farbe. Tesla verweigerte eine weitergehende Instandsetzung mit der Begründung, die Beschädigungen seien kein Mangel, der die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Fahrzeugs beeinträchtige. Es läge somit kein Garantiefall vor. Das wollte der Kunde nicht akzeptieren und suchte nach einer externen Überprüfung des Sachverhalts und wandte sich an Anwalt Christoph Lindner in Rosenheim.

Auch ihm gegenüber blieb Tesla bei seiner Position: kein Mangel, sondern nur unerhebliche kosmetische Beeinträchtigungen, die man auf Kosten des Kunden beheben könne. Da dafür aber die komplette Batterie getauscht und vermutlich zentral aufgearbeitet werden muss, belaufen sich die Kosten dafür auf ca. 15.000€. Um die Sache zu klären, reichte Anwalt Lindner einen Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens am Landgericht in München ein. Das Gericht beauftragte daraufhin einen unabhängigen Gutachter der DEKRA.

Das Ergebnis lautet folgendermaßen: Zunächst die gute Nachricht: Bei der normalen Benutzung des Fahrzeugs werden die Gesamtgefahrenpotentiale als „eher gering“ eingestuft. Die schlechte Nachricht ist, dass „im Falle eines Anhebens des Fahrzeuges die werksseitig vorgegebene, konstruktive Stabilität und Integrität des Akkugehäuses nicht mehr vollständig gegeben“ ist. Und das wiederum bedeutet: „Aufgrund der festgestellten Beschädigungen am Hebeprofil des Akkugehäuses kann im Rahmen der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO eine Prüfplakette an dem hier vorgestellten Fahrzeug nicht zugeteilt werden.“ Wer Tesla kennt und verfolgt, weiß dass der zitierte Fall aber vermutlich kein Einzelfall ist. Sogar auf dem Werkstattbeleg des Kunden für kosmetische Verbesserung fand sich ein Hinweis von Tesla, der auf ein Serienproblem hindeutet: „Der Werksprozess wurde am 26. April 2021 verbessert.” Der vorliegende Fall beschreibt also vermutlich ein Problem, das eventuell tausende Fahrzeuge in Europa betreffen könnte. Soweit wir die Entwicklungen verfolgt haben, geht es um Auslieferungen von Tesla Model 3 aus 2020, sowie die Allradmodelle bis Mitte 2021. Allein in Deutschland sind das ca. 10.000 Autos. Erkennbar sind die Fahrzeuge aus amerikanischer Produktion an der ersten drei Stellen in der Fahrgestellnummer 5YJ. Diese Nummer findet ihr in Eurer App, hinter der Windschutzscheibe oder natürlich in den Dokumenten.

Wie es für Euch rechtlich weitergeht, wenn Ihr betroffen seid, erklärt euch Herr Lindner in unseren nextnews.

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