Krass: 50% Tankrabatt an eigener Wallbox. Noch mehr Geld für E-Auto-Fahrer durch THG-Wahnsinn?

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Für E-Auto-Besitzer mit eigener Wallbox winkt jetzt noch mehr Geld. Aktuell sind ja bis zu 400 € fürs Auto möglich. Das gleiche gibt es jetzt nochmal für die eigene Wallbox – und sogar Steuerfrei. Auch Plug-in-Nutzer könnten profitieren. Aber die Sache hat gleich mehrere Haken und ist hoch umstritten.  

 

Was ist eigentlich die THG-Quote

Hinter der Abkürzung THG verbirgt sich die sogenannte Treibhausgasminderungsquote. Wir hatten im September hier erstmals in unserem Blog darüber berichtet. Seitdem ist viel passiert. Hintergrund ist die Pflicht der Energiewirtschaft, z.B. Mineralölkonzerne beim Verkauf von Diesel und Benzin, gesetzlich festgeschriebene Minderungen der Treibhausgasemissionen dieser Kraftstoffe zu erfüllen.  Die benötigten Emissionsminderungen können zum Beispiel erreicht werden, indem die Unternehmen zusätzliche alternative, klimaschonende Kraftstoffe in den Verkehr bringen, die wenig bis kein klimaschädliches CO2 freisetzen. Da elektrisch angetriebene Fahrzeuge mit dem aktuellen Strommix nachweislich weniger CO2-Emissionen als Verbrenner verursachen, können auch E-Autos zur Minderung der eigenen Quote eingesetzt werden. Vereinfacht ausgedrückt: Der Diesel-Fahrer zahlt an der Zapfsäule ein paar Cent mehr und das Geld landet dann auf eurem Konto. Aktuell sind bis zu 400 € garantiert möglich, zum Beispiel bei Geld für E-Auto.de. Nutzt gerne unseren Referral-Link zur Registrierung eures Autos. Wir bekommen eine Provision, aber erst nachdem Ihr das Geld auf dem Konto habt.  

Quelle: geld-fuer-eauto.de

 

Quote für öffentliche Ladestationen 

Auch hier gibt es Vergütungen, die großen Betreiber von Ladestationen in Deutschland kassieren alle fleißig für ihre Quoten. Aber wie definiert sich eigentlich eine öffentliche Ladestation? Ist eine Quote, wir reden da aktuell über bis zu 18 Cent/kWh, nicht ein attraktiver Anreiz, um weitere Ladestationen öffentlich zu machen, die eigentlich gar nicht als öffentlich geplant waren? 

Quelle: Elektrovorteil.de

Da der Einzelnutzer die Quote nicht selbst vermarkten kann, haben Dienstleister jetzt eine neue Geschäftsidee entwickelt und unterstützen Kunden dabei, für eine ehemals private Station jetzt mehrere 100 Euro im Jahr zu kassieren. Gestartet mit einem Privatkundenangebot ist Geld für E-Auto.de vor ca. einer Woche. Ein Artikel bei Heise online, der das neue Angebot beleuchtet, ging wie ein Lauffeuer durch die Community. Aber wie soll das ganze funktionieren? 

 

Voraussetzung für eine öffentliche Ladestation

Die erste Voraussetzung ist ein öffentlicher Zugang. Also zum einen die theoretische physische Möglichkeit für Dritte, die Ladestation zu erreichen. Zum Beispiel durch Öffnen des Garagentores. Das kann natürlich über Öffnungszeiten reguliert werden oder man legt fest, dass sich dritte vorher anmelden müssen. Die Bundesnetzagentur sagt zu der Relevanz der öffentlichen Zugänglichkeit folgendes: “…die durchgehende Erreichbarkeit und Nutzbarkeit eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts gehört nicht zu den Anforderungen der Ladesäulenverordnung. Eingeschränkte Öffnungszeiten sind daher kein Kriterium für die Beurteilung, ob ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich zu bewerten ist.”. 

Quelle: BNA

Ein sehr wichtige Voraussetzung ist die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur. Dort gibt es ein Online-Formular und ein großes Verzeichnis mit aktuell über 60.000 Stationen. Aber, man muss seine Ladestation nur melden und nicht zwangsläufig veröffentlichen, man kann nämlich auch wiedersprechen. Dabei ist es aber auch wichtig eine Meldung beim Netzbetreiber nicht mit der Bundesnetzagentur zu verwechseln.  

Der vorgeschriebene Stecker ist klar geregelt – Typ 2 oder CCS. Es wird eine Schnittstelle, zum Beispiel zu Erfassung von Belegungsstatus gefordert, diese muss aber nur vorgehalten werden und nicht aktiv sein. Alle Wallboxen aus der KfW-Förderung haben so eine Schnittstelle. Die geeichte Erfassung des Stroms und Ad Hoc Bezahlung sind gefordert, sind aber nicht notwendig, wenn der Strom verschenkt wird. Auch die geladenen kWh müssen erstmal nicht nachgewiesen werden, der Quotenhandel läuft zunächst auf Vertrauensbasis. Also einfach melden, was in einer bestimmten Zeit verladen wurde. Bei unplausiblen Angaben oder bei konkreten Prüfungen, sollte man natürlich in der Lage sein, einen Nachweis vorzulegen, zum Beispiel dokumentierte Zählerstände. So einfach sollte das ganze funktionieren.  

Geld für E-Auto ist als erstes gestartet und bietet 10 Cent pro kWh, das wäre eine Rückvergütung von ca.  bis ¼ der Stromkosten bei reinem Netzbezug. Das ganze natürlich steuerfrei. Wir hatten übrigens als erstes großes Medium über die steuerfreie Vereinnahmung der THG-Quote berichtet. Hintergrund ist, dass die Beträge keiner Einkommensart zugeordnet werden können. Noch so ein Schlupfloch. Und es kommt noch besser, auch Plug-in-Fahrer können profitieren. Während bei der Fahrzeug-Quote Plug-in-Hybride zu Recht ausgeschlossen sind, kann man an einer Ladestation natürlich nicht unterscheiden, welches Auto die kWh zieht.

 

Das Medienecho

Das ganze klingt auf den ersten Blick ziemlich schräg und konstruiert, aber warum soll es diese Fälle nicht in der Praxis auch geben. Und natürlich kam, wie von uns erwartet, eine heftige Dynamik in das Thema. Wir hatten das genauso erwartet und deshalb das Thema noch nicht am vergangenen Freitag in den news platziert. Das Echo in den Medien wurde unter anderem durch den Medienartikel von Golem mit dem Titel: Das fragwürdige Abkassieren mit der eigenen Wallbox. Findige Vermittler bieten privaten Wallbox-Besitzern Zusatzeinnahmen für ihren Ladestrom. Wettbewerber sind empört.” deutlich. In dem Artikel heißt es zum Beispiel: “Das Vorgehen ruft bei den Wettbewerbern sofort Kritik hervor. „So was geht gar nicht. Hier werden Kunden zu unwahren Angaben angestiftet. Letztlich schadet das der ganzen E-Mobilität“, sagt Marc Schubert vom Anbieter Elektrovorteil.”. Das war am 15 August. Was meint ihr dazu? Legal oder fragwürdig? Es kommt jedoch noch heftiger! 

Drei Tage nach dem Golem Artikel sendete der gleiche THG Händler Elektrovorteil, der sich kurz zuvor noch abweisend geäußert hatte, folgende Mail an seine Kunden. “aufgrund jüngster Medienberichte und zahlreicher Kundenanfragen möchten wir Ihnen diese Funktionserweiterung verkünden:” und weiter “Ab dem 01. September 2022 werden wir allen Nutzern die Funktion „THG Prämie Wallbox“ freischalten.””. Und beim Preis packt man direkt noch eine Schippe drauf: “Über die Wallbox abgegebener Ladestrom wird bei Elektrovorteil mit einer Prämie von derzeit 18 Cent je Kilowattstunde vergütet. Bei einer beispielhaften Abgabe von 3.000 kWh pro Jahr macht das demnach 540€ zusätzliche THG Prämie. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Strom über Dritte oder Sie selbst bezogen wurde. Sprich: Auch die Eigennutzung wird vergütet”. Auch andere Anbieter haben nachgezogen. Die Quote hier ist deutlich höher, das geht in Richtung 50% der Stromkosten oder höher, aber allen Wettbewerbern gemeinsam ist: Die Anmeldung der Wallbox bei der Bundesnetzagentur erfolgt durch den Nutzer selbst und nicht wie bei Geld für E-Auto.de durch den Dienstleister.  

 

Die politische Dimension

Uns war an der Stelle klar, dass sich nun massiv weiteres Konfliktpotenzial aufbaut. Aktuell sind ca. 60.000 Punkte gemeldet. Dieser Datenbestand der Bundesnetzagentur würde sich dieses Jahr um ein Vielfaches erhöhen. Viele Nutzer kennen das Kleingedruckte nicht und es kam sicher auch zu vielen unqualifizierten Meldungen. Ob das alles so läuft wie geplant, darüber haben wir in den vergangenen Tagen auch intensiv mit dem Autor des Heise-Artikels Christoph Schwarzer und auch mit führenden Anbietern im Bereich Quotenhandel diskutiert. Unsere Meinung im Austausch war immer, dass es einen politischen Aufschlag geben muss – und dieser politische Aufschlag kam bereits nach einer Woche. 

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 19. August quasi eine Art Eilmeldung auf der eigenen Seite. “Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen (natürlichen Personen) grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte sind.”. Aber ist das wirklich so? Im Gesetz heißt es dazu: “ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann…”. Wenn wir in die aktuelle Datenlage schauen, finden wir bereits eingetragene private Ladestationen. Das Gesetz lässt die Möglichkeit also offen, aber die BNA hat offenbar kein Verständnis für die aktuellen Bestrebungen und äußert sich gegenteilig. Warum ändert die Behörde jetzt ihre Meinung? 

Eilmeldung der BNA

Auch das Umweltbundesamt meldet sich zu Wort, das sind die, die eingereichte Quoten zertifizieren müssen, bevor sie gehandelt werden dürfen. “Das Umweltbundesamt vertritt die Auffassung, dass das Deklarieren privater Wallboxen als öffentliche Ladepunkte zum Zwecke der Bescheinigung entnommener Strommengen nicht im Sinne des Instruments der THG-Quote ist und zu einer missbräuchlichen Doppelanrechnung entnommener Strommengen auf die THG-Quote führt.”. “vertritt die Auffassung” ist natürlich “nur” eine Positionsbestimmung und eigentlich noch keine rechtliche Klarstellung. Und warum sollte die eigene öffentlich zugängliche Wallbox schlechter gestellt sein, als all die anderen Ladestationen da draußen? Nach dieser Logik wird ja auch dort doppelt abgerechnet. Das Geld landet dann eben nur in den Kassen der Ladeinfrastruktur-Betreiber. Und weiter: “Ein Vorgehen, das dazu führt, dass diese über private Wallboxen entnommenen Strommengen zusätzlich zum pauschalen Schätzwert bescheinigt werden, untergräbt diese Systematik.”. Untergraben heißt aber nicht verstoßen! Es geht noch weiter: “Durch das dargestellte Unterlaufen der Systematik würden unter Umständen auch solche privaten Ladepunkte profitieren, an denen keine reinen E-Fahrzeuge, sondern beispielsweise Plug-in-Hybride laden. Auch dies sollte mit Blick auf die geltenden gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen sein.”. “Sollte” heißt es, nicht “Ist”.  

Natürlich startet ein Anbieter wie Geld für E-Auto.de nicht einfach so mit einem Angebot. Wir wurden bereits vor mehreren Monaten informiert, dass dieses Angebot kommen soll. Wir gehen davon aus, dass es zuvor umfangreich rechtlich geprüft wurde und die Abläufe formal mit der BNA und dem Umweltbundesamt abgestimmt wurden. Der Prozess zur Meldung ist bei Geld für E-Auto.de online integriert. Bei Punkten, die nicht im Sinne der LSV beantwortet werden, endet der Registrierungsprozess schon auf der Seite des Dienstleisters. Umso überraschender ist jetzt die Kehrtwende in der öffentlichen Beurteilung durch die Behörden. Das heißt, die Behörden sagen klar, sie wollen es nicht. Die rechtliche Basis ist aber nach wie vor da. Bei Geld für E-Auto versucht man den Ball flach zu halten und verspricht noch keine Ausschüttung der Quote. In den FAQ heißt es:   “Wir prüfen zudem im Rahmen deiner Anmeldung, ob deine Ladestation für die THG-Prämie infrage kommt.“.  

Eine Frage ist noch: Wenn die Wallbox-Quote, so nennen wir sie jetzt mal, jetzt doch kommt, wird dann die Quote für die Autos sinken? Denn, die Quote landet ja im gleichen Vermarktungstopf. Das ist eher nicht zu erwarten, denn das Thema E-Auto macht aktuell nur ca. 10% im gesamten THG Quotenhandel aus. Eine Verdopplung des Angebots würde sich also rechnerisch mit ca. 5% auf die Autoquoten auswirken.  

 

 Ausblick

Ihr seht, da ist richtig was los in E-Auto-Deutschland. Von wegen Gesetze und Verordnungen sind langweilig. Sie bieten offenbar Spielraum für neue und natürlich umstrittene Geschäftsmodelle, denn die Formulierungen sind zu Allgemein, um den Zugang für Privatnutzer auszuschließen. Fraglich ist, ob die Aussagen von Bundesnetzagentur und Umweltbundesamt ausreichen, um konkret belegte und nachvollziehbare Ansprüche von Privatpersonen zurückzuweisen oder ob man die Gesetze ändern muss, um den politischen Willen umzusetzen. Dankbar wäre eine nachträgliche Definition von Mindestöffnungszeiten und eine zwangsweise Veröffentlichung aller gemeldeten Einträge, um die Lücke zu schließen bzw. Missbrauch zu verhindern. Denn es soll ja auch private Wallboxen geben, die tatsächlich rund um die Uhr für Dritte frei zugänglich sind. Normal enden wir mit dem Blog immer gerne mit einem Fazit oder einer Empfehlung. Aber heute können wir diesen Sack noch nicht zu machen. Das Thema ist heiß, wir bleiben dran und informieren Euch bei Neuigkeiten zum Thema fortlaufend Freitags um 18 Uhr in unseren nextnews.  

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