In dieser Woche haben wir von nextmove ein echt heißes Eisen angefasst, und eine Betrugsmasche unabhängiger Händler mit VW-Fahrzeugen aufgedeckt. Konkret zeigen wir, wie Kunden die einfach nur ein E-Auto kaufen wollten, von schwarzen Schafen unter den Autohändlern in einen Betrug hineingeführt werden, und am Ende Gefahr laufen, zum Mittäter zu werden – und, die 5.000 Euro Umweltbonus möglicherweise nur auf dem Klageweg erstreiten können.
Erste Emobility Medien haben das Thema noch am Dienstag aufgegriffen, darunter zum Beispiel Electrive.net, elektroauto-news, Teslamag. Und es ist gelungen, auch außerhalb der eMobility-Blase auf den Betrug hinzuweisen: so haben der ADAC, Focus Online und Golem berichtet. Hier gibt es das Video vom Dienstag:
In den Kommentaren haben wir sehr viel Zuspruch bekommen, dass wir dieses heiße Eisen angepackt haben. Und natürlich gab es auch viele Fragen und Hinweise. Wir wollen heute nochmal einige Punkte aufgreifen:
Seit kurzem gibt es eine neue Entwicklung: Volkswagen hat gestern auf die Vorgänge reagiert. In einem Presse-Statement bezieht sich Volkswagen ausdrücklich auf nextmove und verlinkt unser Video:
“Grundsätzlich hat die Volkswagen AG zu freien Händlern keine vertraglichen Beziehungen in Bezug auf den Verkauf von Fahrzeugen. Diese agieren völlig unabhängig von Volkswagen als eigenständige Unternehmer.” Das haben wir natürlich auch so dargestellt, aber wer das Video nicht gesehen hat, sondern nur den ID.3 auf dem Titelbild, konnte vielleicht falsche Schlüsse ziehen.
Weiter heißt es: “In den Volkswagen-internen Systemen zum Verkauf von Fahrzeugen an seine Vertriebspartner wird dem Händler die BAFA Förderungsfähigkeit jedes angebotenen e-Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Verkaufs schon heute dargestellt.”
Aber es sind auch Änderungen geplant:
“Die auf der volkswagen.de eingestellten sofort verfügbaren Neu- und Gebrauchtfahrzeuge des Volkswagen Handels werden voraussichtlich ab Mitte März automatisch systemseitig auf die BAFA-Förderungsfähigkeit geprüft. Diese wird den Kunden für jedes angebotene Fahrzeug ausgewiesen. […] Der Kunde kann dann über die Suchfunktion auch gezielt nach BAFA-förderfähigen Fahrzeugen suchen.“
Was heißt das jetzt genau? Ihr bekommt es vom Händler schwarz auf weiß, dass Euer Auto formal förderfähig ist und die Voraussetzungen erfüllt. Obwohl VW ja nicht mit eigenen Händlern betroffen ist, geht man jetzt offenbar in Vorleistung bei der Kennzeichnung und sorgt für vertragliche Sicherheit.Wir gehen davon aus, dass im Wettbewerb auch andere Marken oder Händler bei Ihren Gebrauchtwagen klar und vor allem rechtsverbindlich kennzeichnen werden, ob das Auto förderfähig ist.
Das ist insofern wichtig, dass der Stoff den wir im Video gezeigt haben echt ein dickes Brett ist, und für Endkunden ist das Gesetz eigentlich zu komplex.
Gelbe Karte für Tesla-Besitzer
Die Konflikte zwischen Tesla und dem deutschen Recht gehen in die nächste Eskalationsstufe. Es geht um Datenschutz und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Schauen wir uns konkret den Wächter-Modus an: Bei aktiviertem Wächter-Modus können die Fahrzeuge im Stand die komplette Umgebung des Fahrzeuges über die Kameras überwachen und die Aufnahmen können vom Besitzer gespeichert werden.
Die soll natürlich in erster Linie der Sicherheit des abgestellten Fahrzeuges dienen, denn mögliche Park-Unfallschäden oder mutwillige Beschädigung können über die Aufnahmen später verfolgt werden. Auch Fahrzeugeinbrüche wurden so schon oft aufgeklärt – und das natürlich nur, weil Gesichter der Täter oder Kennzeichen des Fluchtwagens klar zu erkennen waren.
Aber in Deutschland ist das im öffentlichen Bereich ganz offenbar nicht legal. Bereits im letzten Oktober gab es dazu einen Beitrag im ARD-Magazin Kontraste, in dem ein vor dem Bundestag geparktes Tesla Model 3 sogar eine Ministerin samt Delegation filmte. Natürlich ohne vorher zu fragen.
Der Landesdatenschutzbeauftrage BaWü gab im Bericht eine klare Einschätzung: Das dauerhafte Filmen im öffentlichen Bereich ist klar verboten. Aber wen kümmert es, und wer ahndet solche Verstöße, wenn sie denn offensichtlich rechtswidrig sind?
Tesla zumindest wälzt den Datenschutz auf die Kunden ab. In der Bedienungsanleitung bei Tesla heißt es dazu: “ANMERKUNG: Sie sind für die Einhaltung aller örtlich geltenden Gesetze, Vorschriften und Urheberrechtsschutzbeschränkungen in Bezug auf Videoaufzeichnungen verantwortlich.”
Bleibt als Schuldiger wohl nur der Kunde. Und ein Tesla-Fahrer hat jetzt Post vom Berliner Beauftragen für Datenschutz und Informatonsfreiheit bekommen. Auf Basis einer Meldung des Ordnungsamtes wurde der Datenschutzbeauftragte über das Fahrzeug mit “Wächter-Modus” im öffentlichen Bereich informiert.
“Unbeschadet einer umfassenden Prüfung möchten wir hierzu Folgendes mitteilen:” Es folgt dann ein kurze aber klare Erläuterung der Rechtslage im Bezug auf Persönlichkeitsrechte und Datenschutz. Aber es wird auch Verständnis für das Bedürfnis des Besitzers gezeigt. Im Fazit ist das Urteil klar: “…,allerdings überwiegen in diesem Fall die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen…”
Der Beauftragte zeigt dem Kunden im Schreiben klar die gelbe Karte: “Der dauerhafte anlasslose Betrieb der Kameras ist jedenfalls datenschutzrechtlich unzulässig.” Aber, wie es im Sport bei guten Schiedsrichtern üblich ist, belässt es der Datenschutz-Beauftragte zunächst bei dieser Ermahnung und verzichtet auf eine Zeitstrafe oder gar die Rote Karte.
“In sicherer Erwartung, dass Sie den “Sentry-Mode” nur noch in Umgebungen aktivieren werden, in welcher keine unbeteiligten Passanten aufgenommen werden können, betrachten wir die Angelegenheit damit als abgeschlossen.”
Offenbar ist das Ordnungsamt in Berlin für diese neue Herausforderung sensibilisiert und will die Rechtsverstöße nicht weiter hinnehmen. Gratis-Tickets sind übrigens ein übliches Vorgehen von Städten, wenn sich im Bezug auf das Parken die Spielregeln ändern und man die Bürger auf die sanfte Tour zu Verhaltensänderungen animieren möchte. Wir sind gespannt, ob Ordnungsämter in Deutschland zukünftig gezielt auf das Erkennen eines aktivierten Tesla-Wächter-Modus geschult werden. Böse Zungen könnten sagen: Wer überwacht hier eigentlich wen?
Der ruhende Verkehr ist aber nur die halbe Wahrheit. Teslas filmen aber genauso gut während der Fahrt als Voraussetzung für die umfassende Fahrassistenz von Tesla. Autonomes fahren ist politisch gewollt und gefördert. ersteller grundsätzlich unterbunden werden.
BMW i7 als Erlkönig gesichtet
Unsere Leser und Zuschauer sind die Besten: Philipp beispielsweise hat diese Woche einen BMW i7 als Erlkönig „erwischt“. Konkret an der A9 Raststätte Abfahrt Greding am EnBW-Hypercharger. Die Ladeleistung war nur mittelmäßig und reicht noch nicht für einen Eintrag ins Ranking. Philipp beschrieb ein großes ca. 1 m breites Display, verbaut als Armatur und Infotainment.
Tipp: Jetzt gleich die ganzen nextnews schauen, und weitere i7-Fotos erhalten:
nextnews #144 Themenübersicht:
00:00 Intro 00:49 Zulassungszahlen im Februar 02:02 Wallbox Wahnsinn 03:01 Bafa-Betrug: VW reagiert & Wir beantworten Eure Fragen 11:48 Gelbe Karte für Tesla-Besitzer 16:40 IONIQ5 Update 19:32 Erlkönig-Schau mit mehreren neuen Modellen 20:53 neues von nextmove