nextnews: Tesla 10.000€ billiger, Preisschlacht, Autovermieter steigen aus, Dienstwagen-Falle

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Autovermieter listen E-Autos aus

Bereits vor einigen Wochen gab es Nachrichten zu SIXT. Sie hatten mit der Elektromobilität abgerechnet. Im letzten Quartalsbericht hieß es: „Ferner haben die in den vergangenen Monaten deutlich veränderten Marktbedingungen für Elektrofahrzeuge das Ergebnis belastet“. In einer weiteren Mitteilung an ihre Kunden wurde man noch konkreter: „Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir derzeit keine weiteren Tesla-Fahrzeuge anschaffen”. Den bisherigen Bestand wolle man zudem abbauen.

Artikel von ecomento.de

Jetzt zog auch Hertz als weiterer Big Player der Branche nach. Sie trennen sich von 20.000 E-Autos. Bereits im Oktober sagte Firmenchef Scherr bei der Vorlage der Quartalszahlen, dass man den Anteil an Elektroautos langsamer ausbauen werde, als erwartet. Nun kommt es drastischer als angenommen. Schließlich entsprechen 20.000 E-Autos einem Drittel an Hertz‘ Elektroauto-Bestand. Auch hier werden hohe Kosten für Unfallreparaturen und niedrige Restwerte genannt. Man wolle außerdem das Angebot an die Nachfrage anpassen. Der Abverkauf soll sich über rund ein Jahr erstrecken. Dafür nimmt Hertz sogar eine zusätzliche Abschreibung in Höhe von 245 Millionen US-Dollar in Kauf. Sie verweisen aber darauf, dass der operative Gewinn durch den Umstieg auf Verbrenner-Modelle steigen werde.

Tesla Preissenkung – Kaufe jetzt keinen Tesla!

Am Mittwoch war es so weit. Tesla hat für mehrere Varianten die Listenpreise in Deutschland gesenkt. Allerdings fielen die Preissenkungen geringer aus als erwartet. Beim Model 3 ist sogar gar nichts passiert. Dafür aber beim Model Y. Die Basis mit Heckantrieb wurde im Konfigurator-Verkaufspreis um 1.900 Euro reduziert. Bei den Varianten mit Allradantrieb fiel die Reduzierung um 5.000 Euro schon deutlich höher aus. Im November noch konnte man als Privatkunde sowohl das Basismodell als auch die Allradversion mit Tesla-Dauerrabatt und Umweltbonus 6.000 Euro günstiger kaufen als nach der Preissenkung diese Woche. Bei einer Kalkulation für die Leasingrate im Tesla-Konfigurator mit Standarddaten lag die Rate bei 616 Euro pro Monat. Das galt für das Model Y ohne Anzahlung, mit 10.000 Kilometern pro Jahr und einer Laufzeit von 48 Monaten. Scheinbar war man aber noch nicht ganz fertig.

Im Tagesverlauf wurde der Zinssatz im Konfigurator sowohl für Leasing als auch Finanzierung auf 0,00 Prozent gesenkt. Für dieselben Daten eines Model Y, lag die Rate nur noch bei 421 Euro. Die Rate sank um 195 Euro und das für 48 Monate. Damit ergibt sich eine Ersparnis von 9.360 Euro für eine vierjährige Laufzeit. Bereits zuvor hatten wir Preisnachlässe in dieser Höhe für denkbar und notwendig erachtet. Es handelt sich hier also um eine massive Preissenkung in Summe aus Listenpreis und Null-Prozent-Aktion von teilweise über 10.000 Euro. Dementsprechend sollte man momentan kein Tesla kaufen. Stattdessen sollte man das Finanzierungs- oder Leasingangebot von Tesla nutzen.

Durch eine Null-Prozent-Aktion ist man preislich extrem flexibel. Dadurch wirft man auch indirekt einen sehr hohen Rabatt in den Markt, hält sich aber gleichzeitig die Option offen, die Aktion jederzeit wieder einstellen zu können. Im Kleingedruckten heißt es: “Das Finanzierungsangebot ist begrenzt verfügbar und kann nur angewendet werden, solange der Vorrat reicht”. Außerdem hat die Aktion einen Effekt auf die Restwerte der Gebrauchtwagen. Eine Preissenkung um 10.000 Euro würde zu hohen Verlusten führen, sofern nicht anderweitig vorab Restwertvereinbarungen getroffen wurden. Die jetzige Zinsaktion stabilisiert allerdings die Restwerte, weil der Rabatt sich über mehrere Jahre erstreckt.

Preisschlacht oder nicht?

Bisher haben beispielsweise VW, Renault, Dacia und jetzt auch Tesla preislich reagiert. Bisher sind solche Reduzierungen allerdings nicht marktüblich. Nicht alle Hersteller ziehen mit. Aus unserer Sicht müssen die Reduzierungen schließlich auch nicht sofort erfolgen – schließlich ist erst Januar. Trotz dessen haben auch diese Woche einige Hersteller ihre Preise angepasst. Bei Smart hieß es in einer Pressemitteilung: „Bei einer neuen Bestellung von Privatkunden zwischen dem 15.01.2024 und dem 29.02.2024 wird die „Smart Umweltprämie“ von 3.285 Euro inkl. MwSt. von smart übernommen. Privatkunden in Deutschland erhalten bei Kauf eines Smart #1 Neufahrzeugs den Sondernachlass auf den Kaufpreis”. Das Gleiche gilt auch im Leasing. Allerdings nur für Privatkunden und zeitlich befristet.

Pressemitteilung Stellantis

Mit Fiat hat auch die erste Marke aus dem Stellantis-Konzern eine Reduzierung durchgeführt. „Schnellentschlossene können derzeit bei FIAT ein ganz besonderes Schnäppchen machen: Die teilnehmenden Händler der italienischen Marke und FIAT gewähren noch bis 31. März 2024 einen Nachlass in Höhe von 5.000 Euro beim Kauf eines neuen Fiat 500 Elektro“. Auch hier werden nicht die Listenpreise reduziert. Scheinbar wollen die Hersteller erst einmal die Verkaufszahlen beobachten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Wir schätzen allerdings: wer in den Zulassungszahlen relevante Größen einbringen möchte, der muss die Preise anpassen. Und das auch absehbar für das gesamte Jahr.

Artikel von SPIEGEL

Wie viel E-Autos kosten dürfen haben potenzielle Käufer kürzlich in einer großen Studie beantwortet. Laut der Umfrage liegt die Preisgrenze für 55 Prozent der Befragten für ein Auto bei unter 30.000 Euro. Jeder Vierte nannte einen Kaufpreis zwischen 30.000 Euro und 50.000 Euro. Und der Preis ist meist wichtiger als die Marke. Außerdem wurde gezielt nach dem Kaufinteresse für E-Autos gefragt. 13 Prozent der Befragten gaben an, bei dem nächsten Kauf ein E-Auto zu bevorzugen. Im Vorjahr waren es noch 14 Prozent.

Neue Dienstwagenbesteuerung

Die Kosten für einen Dienstwagen übernimmt im Normalfall der Arbeitgeber beziehungsweise das eigene Unternehmen. Für die Versteuerung des geldwerten Vorteils kann entweder ein Fahrtenbuch geführt werden oder von den meisten bevorzugt die pauschale Versteuerung nach der sogenannten ein-Prozent-Regelung gewählt werden. Das bedeutet das ein Prozent des Bruttolistenpreises aus der Preisliste des Herstellers am Tag der Erstzulassung verteuert werden müssen. Rabatte werden dabei nicht abgezogen und auch nachträglich erworbenes Zubehör bleibt unberücksichtigt. Für E-Autos gibt es einen deutlichen Anreiz, denn es besteht ein Steuerrabatt von 75 Prozent beziehungsweise 50 Prozent. Um in die 0,25-Prozent-Regel zu fallen, war bisher ein Listenpreis von maximal 60.000 Euro erforderlich. Im Zuge des Wachstumschancengesetzes sollte die Grenze bereits ab dem 01. Januar 2024 auf 70.000 Euro steigen. Auf haufe.de heißt es dazu im aktuellen Lexikonbeitrag: „Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann es im Laufe des Jahres 2024 zu einer Änderung kommen. Bis zur Verabschiedung eines Gesetzes gilt weiterhin die Bruttolistenpreisgrenze von 60.000 Euro”.

Mehr Schnelllade-Parks für Deutschland

Foto: XXXLutz

Die Pfalzwerke verkündeten eine Standortpartnerschaft mit der Möbelhaus-Kette XXXLutz zum Ausbau des Netzes. Die Pfalzwerke sind deutschlandweit gemessen an der Anzahl der CCS-Ladepunkte auf Platz Sechs und somit noch vor IONITY. Nun sollen an über 70 Standorten insgesamt 500 neue Ladepunkte entstehen. In den meisten Fällen sollen es Schnellladepunkte bis 400 kW Leistung werden. Für dieses Jahr ist immerhin die Inbetriebnahme von 14 Standorten geplant.

Quelle: schnellladepark.app

Auch Aral möchte weiter wachsen. Gemessen an der Anzahl an CCS-Ladepunkten sind sie deutschlandweit auf Platz zwei, sogar noch vor Tesla. Bis 2030 wollen sie auf 20.000 Ladepunkte kommen und dabei nicht nur das eigene Tankstellennetz nach- beziehungsweise umrüsten. Das bedeutet, dass inzwischen auch oft schon fossile Zapfsäulen abgebaut werden, um sie durch Ladesäulen zu ersetzen. Inzwischen schauen sie ich aber auch nach anderen Standorten um. Allerdings ist die Standortsuche nicht immer leicht. „Teilweise können die örtlichen Netzbetreiber die Leistung, die wir für unsere ultraschnellen Ladesäulen benötigen, nicht bereitstellen. Das erleben wir an allen Ecken und Enden der Republik“, so Achim Bothe, Vorstandsvorsitzender von Aral gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung.

Neue Spielregeln für Ladestationen

Ab dem 13. April gilt die Regelung der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe der EU, kurz AFIR genannt. Diese ersetzt inhaltlich in weiten Teilen die bisherigen Vorgaben der deutschen Ladesäulenverordnung. Enthalten sich auch grundsätzliche Vorgaben zum Aufbau von Ladeparks an wichtigen Fernstraßen. Im konkreten bedeutet das bis 2026 alle 60 Kilometer für Autos und alle 120 Kilometer für Lkw und Busse.

Die wohl wichtigsten Regeln gelten in Bezug auf das Zugangs- und Abrechnungssystems. Öffentlich zugängliche DC-Lader ab 50 kW Leistung müssen mit einem Kartenleser oder einer kontaktlosen Bezahlmöglichkeit für die Ad-hoc-Bezahlung ausgestattet sein. Bei Ladesäulen mit geringer Leistung reicht ein dynamisch erzeugter QR-Code. Hierfür ist ein entsprechendes Display erforderlich. Einen Bestandsschutz für ältere Ladestationen gibt es nicht. Diese müssen bis 2026 nachgerüstet werden. Falls Auto und Ladesäulen Plug&Charge fähig sind, muss der Betreiber dem Kunden eine Möglichkeit bieten, diese Option abzuwählen, damit der Kunde eine andere Zahlungsmethode wählen kann. Davon besonders betroffen wären Tesla-Fahrzeuge am Supercharger. Allerdings gab es im Passus konkret keine Regelung, wie das umgesetzt werden müsste. Möglicherweise könnte ein Menüpunkt im Fahrzeug ausreichen.

Die Vorgaben gehen aber auch weiter, denn es geht auch ums Geld. „Die von den Betreibern öffentlich zugänglicher Ladepunkte berechneten Preise müssen angemessen, einfach und eindeutig vergleichbar, transparent und nichtdiskriminierend sein“, heißt es. Sollte es mehrere Preisbestandteile geben, müssen diese in einer definierten Reihenfolge aufgelistet werden. Zunächst der Preis pro kWh, dann der Preis pro Minute, der Preis pro Ladevorgang und danach jeder „anderen anwendbaren Preiskomponente“. Es gibt noch weitere Vorgaben, damit große Anbieter ihre Marktposition nicht missbräuchlich ausnutzen. „Die Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte dürfen durch die berechneten Preise nicht zwischen Endnutzern und Mobilitätsdienstleistern oder zwischen verschiedenen Mobilitätsdienstleistern diskriminieren”. Und bisher sind unterschiedliche Preise gang und gäbe. Weiter heißt es: „Eine Differenzierung des Preisniveaus darf allerdings stattfinden, jedoch nur, wenn die Differenzierung verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt ist”.

Neuer Elektro-Sprinter

Foto: Mercedes-Benz Vans

Bereits Anfang des letzten Jahres wurde die nächste Generation des Mercedes eSprinters vorgestellt. Nun soll die Neuauflage des Transporters an den Start gehen. Der neue eSprinter kommt wahlweise in drei Batterie-Varianten: 56 kWh, 81 kWh und 113 kWh. Die mittlere Batterie soll allerdings erst im Laufe des Jahres hinzukommen. Die kleine Batterie kommt auf eine WLTP-Reichweite von 220 Kilometern. Bei der mittleren sind es 310 Kilometer und bei dem großen Akku immerhin 440 Kilometer. Zum Einsatz kommen ausschließlich LFP-Batterien. Die AC-Ladeleistung liegt bei 11 kW für alle Batterie-Varianten. Schnelles Laden erfolgt mit 115 kW im Peak. Damit sind Ladezeiten zwischen 28 und 41 Minuten möglich, um von zehn auf 80 Prozent zu laden. Zuvor konnte die 47-kWh-Batterie der ersten Generation nur mit maximal 20 kW geladen werden. Damit hatte die erste Generation deutlich weniger Reichweite und trotz dessen längere Ladezeiten. Der neue eSprinter hat einen Hinterradantrieb und kommt mit zwei Leistungsstufen. Wahlweise hat der Motor entweder 100 kW oder 150 kW Leistung.

Bisher gab es den eSprinter nur als Kastenwagen. Das soll sich jetzt ändern. Mercedes möchte einen größtmöglichen Gestaltungsfreiraum bei den Aufbauten gewähren – ähnlich wie bei den Verbrenner-Versionen. Als Kastenwagen sind maximal 14 Kubikmeter Ladevolumen möglich. Das zulässige Gesamtgewicht liegt bei 4,25 Tonnen. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 120 km/h begrenzt. Neu ist außerdem eine optionale Anhängerkupplung für Anhänger bis zwei Tonnen. Preislich startet der eSprinter als Kastenwagen mit der kleinen Batterie bei 59.990 Euro netto. Wie viel die Version mit der größeren Batterie kosten soll, ist bisher nicht bekannt. Offiziell hieß es in der Pressemitteilung, dass sowohl der Kastenwagen mit der kleinen als auch großen Batterie bereits ab dem 16. Januar bestellt werden kann. Stand heute (19. Januar) ist der Online-Konfigurator aber immer noch nicht verfügbar.

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