Model Y mit Heckantrieb startet
Heute ging der Konfigurator auf und die Nachricht ist so heiß, dass es heute unser Titelthema ist. Das Tesla Model Y startet in Deutschland in der kleinen Variante mit Heckantrieb. Die WLTP-Reichweite liegt bei 455km. Der Konfigurator bietet alle Farben und auch eine AHK mit bis zu 1600kg Anhängelast für dieses Modell. Zum Einsatz kommt vermutlich ein Akkupack von BYD mit den neuen Blade Batterien und vermutlich sollen die Autos ab Dezember im Dreischicht Betrieb in Grünheide vom Band rollen. Die ersten Kunden sollen noch dieses Jahr ihr Fahrzeug bekommen. Soweit die guten Nachrichten, jetzt der Haken.
Verglichen mit dem Allradmodell gibt es einen Motor weniger und ca. 110km weniger Reichweite, jeweils mit 19 Zoll-Rädern betrachtet. Dafür ist das Auto satte 3000€ günstiger. Schauen wir auf die Preisdifferenz beim Model 3 zwischen diesen beiden Varianten, liegen wir in Deutschland aktuell bei 9500€ Differenz. Und noch ein spannendes Detail.
Bei der Basisvariante des Tesla Model 3 gibt es einen versteckten Hinweis zum Schnellladen Verhalten im Winter: „Für optimale Langstreckenfähigkeit in sehr kalten Umgebungen empfehlen wir die Versionen Maximale Reichweite oder Performance des Model 3.“. Beim Model Y fehlt dieser Hinweis. Entweder wurde er vergessen oder die vermuteten BYD-Akkus legen eine bessere Winter Performance hin.
Rolle Rückwärts bei VW
Herbert Diess geht zwar erst Ende August. Aber viele E-Mobilisten vermissen ihn jetzt schon. Unter Diess hat sich Volkswagen nach dem Dieselgate-Skandal klar auf den batterieelektrischen Antrieb ausgerichtet. Diess erteilte sowohl Wasserstoff als auch E-Fuels mit Hinweis auf die verheerende Energiebilanz eine klare Absage. Und das ist auch absolut richtig. Ein E-Auto fährt auch in Zukunft mit der gleichen Menge Grünstrom mehr als doppelt so weit, wie ein Brennstoff-Zellen-Fahrzeug und rund 5 mal weiter als ein Fahrzeug mit synthetischem Kraftstoff.
Dass sich Diess mit diesem Kurs bei Volkswagen nicht nur Freunde, sondern auch Feinde gemacht hat, konnte man regelmäßig in den Nachrichten verfolgen. Ende August muss Diess nun gehen und der aktuelle Porsche-Chef Oliver Blume übernimmt die Führung von Volkswagen. Den Porsche-Job wird er übrigens in Teilzeit weitermachen. Und Blume stellt klar, dass sich der Wind in Wolfsburg drehen wird, und spricht sich klar für E-Fuels aus. „Nur mit Elektromobilität sind die Ziele des Pariser Klimaabkommens nicht zu erreichen“, sagte er der Automobilwoche. “E-Fuels seien eine sinnvolle Ergänzung zur Elektromobilität. Auch in Jahrzehnten wird es noch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren geben. Mit synthetischen Kraftstoffen können diese Autos einen Beitrag zur schnellen CO₂-Reduktion leisten.”. Spannend, denn Autohersteller interessieren sich ja in erster Linie für Neuverkäufe und nicht für Bestandsfahrzeuge. Wenn also Blume von Jahrzehnten spricht, dann meint er vermutlich auch neue Verkäufe mit Verbrennungsmotor in den 2030ern und 2040ern. Es wird spannend, ob VW seine Ressourcen neben der Elektromobilität nun auch wieder in Verbrenner investiert und welche Folgen das ganze haben wird.
Unsere Einschätzung: Wer Klimaschutz ernst nimmt und tatsächlich CO2 einsparen will, der darf nicht auf synthetische Kraftstoffe gehen, sondern muss die bestehenden Verbrenner weiter mit fossilen Brennstoffen betreiben und dafür sorgen, dass möglichst wenig neue Verbrenner dazu kommen. Warum? Weil auch in den 2030er Jahren der Stromsektor weltweit noch nicht vollständig entkarbonisiert sein wird und wir dort jede kWh Grünstrom effizienter einsetzen können. Es macht also mehr Sinn eine kWh Kohlestrom durch Wind- und Solarstrom zu ersetzen, als die fünffache Menge für die Herstellung von synthetischen Kraftstoffen einzusetzen. Dabei ist es egal, ob diese kWh dann in einem E-Auto landet oder anders verbraucht wird. Die E-Fuel Lobby spricht in diesem Zusammenhang gern vom sogenannten Überschussstrom, den wir nicht anderweitig verbrauchen können und der dann in E-Fuels umgewandelt wird.
Wer sich mit der Kostenkalkulation von E-Fuels beschäftigt, stellt fest, dass diese Anlagen 24 Stunden / 7 Tage die Woche laufen müssen, um die Kosten in den Griff zu bekommen. Es braucht also Wind- und Solaranlagen, die nichts anderes machen, als Strom für die Elektrolyse bereitzustellen. Und das sind eben mal 5 mal so viele Windräder für Bayern im Vergleich zur Batterie-Elektromobilität. Das wird also in jedem Fall teurer, als direkt mit Strom zu fahren. Für Porsche-Fahrer, die kostbare E-Fuels zu Apotheken-Preisen einkaufen, könnte das vielleicht kein Problem sein. Für die breite Masse wird es aus Kostengründen keine Option sein. Die gleichen Leute, die nach E-Fuels rufen, haben meist ein Problem mit Windanlagen, die die Landschaft “verschandeln”. Deswegen sollten die Solar – und Windanlagen am besten außerhalb der Sichtweite gebaut werden. Gern in Afrika oder dem Nahen Osten. Und dabei lernen wir gerade auf die harte Tour, was es bedeutet von Energieimporten aus anderen Ländern abhängig zu sein.
Die Antwort ist einfach: in Europa gibt es genügend Wind- und Solarpotenzial für bezahlbare Individualmobilität, wenn der Antrieb effizient genug ist – als batterieelektrisch. Und auch beim Thema bezahlbare Elektroautos gab es diese Woche gleich noch eine Rolle rückwärts bei VW. Thomas Schäfer, Leiter der Kernmarke VW äußerte sich zu Preisen der neuen Kleinwagen-Generation ab 2025. Bisher war dort eine Zielmarke von 20.000€ definiert und kommuniziert. “Wenn sie sich die Preissteigerungen anschauen, kommt man von den wünschenswerten 20.000 Euro schnell auf 25.000 Euro.”. Natürlich steigen aktuell die Rohstoff- und Energiepreise. Aber muss davon ein Auto gleich 25% teurer werden, zumal man die Akkus bis dahin komplett selbst bauen will? Oder ist es eher ein Strategiewechsel, lieber keine billigen Autos anzubieten, weil man gerade sieht, dass sich teuer auch ganz gut verkauft? Wir behalten das Geschehen in Wolfsburg und auch in München und Stuttgart weiter im Auge und werden berichten. Denn im spannendsten Strukturwandel unserer Zeit wird es nie langweilig.
THG-Quote für Wallboxen
Am Dienstag berichteten wir bereits über das heiße Thema. Für alle, die den Blog nicht gelesen haben: Es geht um viele hundert Euro zusätzliche THG-Quote durch die Öffnung einer ehemals privaten Wallbox für einen halböffentlichen Betrieb und Zugang für Dritte. Indirekt wäre das auch eine Art Cash Back von bis zu 50% für selbst geladenen Strom. Viele meinten ja, dass durch das ablehnende Statement der federführenden Behörden, Bundesnetzagentur und Umweltbundesamt das Thema schon nach einer Woche wieder tot sei.
Unser Zwischenfazit im Video war ein anderes: Dieser Drops ist nicht gelutscht. Im letzten Blog zeigten wir, dass die Rechtslage auf Grund der Verordnungen nicht deckungsgleich ist mit der vorgetragenen Position der Behörden. Und offenbar lagen wir nicht ganz falsch. Gestern kam Bewegung in die Sache. Am Mittag gab es Post von der BNA für Anmelder von Wallboxen aus den letzten Tagen. Dort heißt es: “Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Ladepunkte in Carports, Garageneinfahrten oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen (natürlichen Personen) grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte sind.”. Soweit so gut. Das hatten wir schon. Ergänzend von uns noch der Hinweis zur Bedeutung des Wortes “grundsätzlich”. Im juristischen Wortschatz heißt das so viel wie “Ausnahmen sind möglich”. Das Adjektiv bedeutet hier also gerade nicht “Immer” oder “stets”. Die Behörde kann aus unserer Sicht eine korrekte Anmeldung nicht ablehnen. Und das schrieb Sie gestern auch den Anmeldern.
“Um einen Ladepunkt auf privatem Grund öffentlich zugänglich zu betreiben, sind alle Anforderungen der Ladesäulenverordnung umzusetzen.” Und Achtung, Mindestöffnungszeiten: “Hierzu zählt auch, dass der Ladepunkt für einen ausreichend langen Zeitraum zur Verfügung gestellt wird, um den Zweck einer öffentlichen Ladeeinrichtung erfüllen zu können.”. An dieser Stelle hätte man gerne noch etwas konkreter werden dürfen, aber es steht nichts Konkretes drin, in der Verordnung.
An anderer Stelle wird man dagegen sehr konkret: “In Abgrenzung zu rein privaten Ladepunkten müssen aus Sicht der Bundesnetzagentur öffentlich zugängliche Ladepunkte auch als solche erkennbar sein, sodass der Ladepunkt tatsächlich von Dritten genutzt werden kann.”. Wie soll das aussehen? “Dies kann sich aus den weiteren äußeren Umständen (z.B. Raststätten), aus einer entsprechenden Kennzeichnung am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt oder der Veröffentlichung auf der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur ergeben.”. In den aktuellen Anschreiben greift die Behörde also gleich zwei zentrale Punkte zur Lösung des Konflikts aus unserem Blog vom Dienstag auf.
Das gewählte Vorgehen ist jetzt, dass man über die Mail einen Filter dazwischen schaltet, die Anmelder quasi um den persönlichen Faktencheck bittet – und wenn dieser positiv ausfällt, dann los und die 2. Chance nutzen: “Sollten Sie weiterhin zu dem Ergebnis kommen, dass es sich bei Ihren Ladepunkten um öffentlich zugängliche Ladepunkte gemäß Ladesäulenverordnung handelt, senden Sie uns bitte erneut eine entsprechende Anzeige.”. Aber aufpassen: “Die Bundesnetzagentur behält sich eine vertiefte Prüfung im Einzelfall vor.”.
Das Thema bleibt also heiß. Auch eine Ungleichbehandlung zwischen privaten Anbietern mit einer eingetragenen und öffentlichen Wallbox und Anbietern mit 1.000 HPC-Ladern bei der Zertifizierung der geladenen kWh durch das Umweltbundesamt, ist aus unserer Sicht nicht haltbar. Entweder alle gleich behandeln oder die Regeln ändern!
Zum Blogbeitrag vom Dienstag gab es auch einiges an Zuschauerpost mit sachdienstlichen Hinweisen in unserem Postfach. Viele Hinweise kamen zum Förderprogramm der KFW, wo ausschließlich nicht-öffentliche Wallboxen mit 900€ gefördert werden. Eine solche Wallbox zu öffnen, wäre ganz klar förderschädlich im Sinne der KFW-Förderung. Aber auch an dieser Stelle haben wir einen passenden Tipp: Die KfW sieht eine Mindest-Betriebsdauer von 12 Monaten vor. Wenn Ihr also Eure Wallbox nach Ablauf der 12 Monate einmal kurz ausschaltet, danach wieder einschaltet, dann wäre das eine neue Inbetriebnahme einer gebrauchten Wallbox. Diese unterliegt dann nicht mehr den Bedingungen aus der KfW-Förderung. Dann könnt Ihr damit tun und lassen, was Ihr wollt. Zum Beispiel die Wallbox auch öffentlich zugänglich machen. Auch den erforderlichen Ökostromvertrag könnt Ihr wieder kündigen. Kohle- und Atomstrom sind aktuell angesagt und so manche Anbieter machen euch sicher ein gutes Angebot. Viel besser wäre aus unserer Sicht natürlich, netzdienlich zu laden, d.h. dann, wenn Strom aus erneuerbaren Energien im Überfluss vorhanden ist.
Ganz aktuell zum Thema THG-Quote noch ein Hinweis in eigener Sache. Für alle von Euch, die als Halter im Fahrzeugschein eines voll elektrischen Autos eingetragen sind und dafür noch keine THG-Quote beantragt haben, gibt es jetzt einen weiteren Anbieter: nämlich nextmove.
Seit heute sind wir damit online und natürlich haben wir weder das Rad neu erfunden, noch gibt es bei uns mehr Kohle als anderswo. Aber mit eurem Antrag über nextmove, könnt ihr uns in unserer Mission die Elektromobilität voranzutreiben, unterstützen.
Seit über 6 Jahren sind wir unterwegs mit unserer Mission, mehr E-Autos auf die Straße zu bringen und neugierigen Kunden ihr persönliches Alltagserlebnis in verschiedenen E-Autos zu ermöglichen. Jedes Jahr finden tausende Mieter mit uns zum für sie passenden E-Auto. Und seit über 4 Jahren sind wir auf YouTube auf Sendung, mit vielen Tests, Vergleichsfahrten, Enthüllungen, Verbraucherschutz und mit wöchentlichen E-Mobility News, heute Folge Nummer 208. So erreichen wir hunderttausende Menschen. Unabhängigkeit ist uns wichtig und wenn´s sein muss und die Argumente auf der Seite der Kunden sind, dann legen wir uns auch mit Tesla oder Volkswagen an.
Wenn du dich hier gut informiert fühlst und uns vielleicht sogar eine Teilschuld trifft, dass du jetzt Elektroauto fahren musst und dein Umfeld mit Hardcore Fachwissen nervst, dann reich deine THG-Quote gern über nextmove ein.
Also, Fahrzeugschein hochladen und aktuell 350€ kassieren.
Einfach auf die Startseite nextmove.de gehen und dann siehst Du sofort, wie´s weiter geht.
Für alle E-Autos, die bis zum 31.12. diesen Jahres zugelassen werden, wird übrigens der Betrag für das komplette Kalenderjahr ausgeschüttet.