Rüge und Klage gegen Teslas Autopilot
Die Marke Tesla ist für viele fest mit dem Begriff Autopilot verbunden. Bereits 2016 hatte Elon Musk angekündigt, ein Tesla-Protoyp werde 2017 voll autonom von Los Angeles nach New York fahren. Inklusive automatisierter Ladevorgänge. Anfang 2018 wurde das Versprechen für die zweite Jahreshälfte erneuert. Und 2020 wurde es für alle Fahrzeuge mit Full Self Driving angekündigt. In der Praxis dauert es erfahrungsgemäß relativ lange, bis den Ankündigungen die versprochenen Funktionalitäten folgen.
In unserem Video zum großen Test der neuen VW-Software kommentierten viele Tesla-Besitzer, sie würden sich eine Schilderkennung mit automatischer Übernahme von Tempolimits in die Fahrassistenz wünschen. VW und und viele andere Hersteller bieten das bereits länger an – Tesla jedoch nicht. Der Hersteller verkauft aktuell für das Model 3 und das Model Y in Deutschland “Volles Potenzial für autonomes Fahren” für 7500 €. Jedoch werden auch damit auf Autobahnen keine Schilder erkannt.
In Deutschland hat jetzt ein Tesla-Fahrer den Hersteller wegen Nichterfüllung der versprochenen Autopilot-Funktionalität verklagt und Recht bekommen. Tesla wurde wurde verklagt, ein Model 3 zurücknehmen, weil das sogenannte FSD-Paket (Volles Potenzial für autonomes Fahren) erhebliche Mängel aufweist. Die Einzelheiten und Begründungen zum Urteil erfahrt ihr in unseren nextnews.
Elon Musk hat jedoch auf Twitter reagiert und angekündigt, dass „Full Self Driving“ in diesem Sommer verfügbar sein soll. Genauere Angaben zum Termin machte er jedoch nicht.
Neuer Kia E-Niro
Vor einigen Wochen hatten wir erste Bilder des neuen KIA e-Niro gezeigt. Beim Lesen der ersten Pressemitteilung drängte sich damals der Eindruck auf, dass nur der Look neu ist und das Autos selbst technisch weitgehend unverändert bleibt. Das liegt daran, dass Kia bisher noch keine Aussagen zu technischen Neuerungen gemacht hat.
Inzwischen hatten wir die Gelegenheit das Auto aus der Nähe anzuschauen und wir sind sicher, dass der erste Eindruck getäuscht hat. Es wird sich jede Menge ändern. Was genau, das erfahrt ihr am kommenden Montag in einem Video.
Stolperfalle Elektroauto
Von einer eigenen Wallbox können Elektroauto-Fahrer in Städten oftmals nur träumen. Besonders dann, wenn das eigene Fahrzeug auf einer öffentliche Straße parkt, kann man eigentlich nur auf die öffentlichen Ladesäulen zurückgreifen. Aber dennoch kursieren im Internet immer wieder Bilder von E-Autos, die auf der Straße stehen und aus dem Fenster einer Wohnung mit Strom versorgt werden. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat dazu im Februar ein Urteil veröffentlicht. Im konkreten Fall ging es um einen E-Auto-Besitzer, der das Ladekabel über einen Bürgersteig verlegen wollte und dafür eine straßenrechtliche Sondernutzung beantragt hat. Das Kabel sollte allerdings nicht ungeschützt auf dem Gehweg verlegt werden, sondern durch eine Kabelbrücke überdeckt werden. Das hätte auf der einen Seite die Stolpergefahr verringert und das Kabel vor Beschädigungen geschützt. Das Gericht hat die Verwendung von Kabelbrücken allerdings nicht für ausreichend befunden, da dennoch ein Hindernis z.B. für gehbehinderte Personen bestehe. Die zuständige Behörde darf deshalb keine Genehmigung erteilen.