nextmove deckt Betrugsmasche mit VW-Fahrzeugen auf (Presse-Info + Video)

Stefan Moeller deckt den BAFA-Betrug auf

Wir haben heute eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es um Betrugsmaschen rund um die BAFA-Förderung und unterschiedliche Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern geht. Hier gibt es unser Video dazu:

Vorsicht Falle: nextmove warnt vor BAFA-Betrug

  • Elektromobilitäts-Experten klären über Betrugsmaschen unabhängiger Autohäuser mit VW-Drillingen und ID.3 auf
  • “Kreative” Rechnungslegung zur Erschleichung von Innovationsprämie bzw. Umweltbonus für Neufahrzeuge oder Tageszulassungen
  • Käufer werden unwissentlich in Subventionsbetrug hineingezogen

Arnstadt, 02. März 2021. Die BAFA-Förderung von neuen Elektroautos oder jungen Gebrauchten sorgt für unseriöse, teilweise bewusst betrügerische Händlerangebote. Vor dieser Falle warnen jetzt die Elektromobilitäts-Experten der E-Auto-Vermietung nextmove. Fahrzeuge wie der Skoda Citigo, Seat Mii oder VW ID.3 werden dabei entweder als Neufahrzeug oder als EU-Reimport mit Tageszulassung (Zweitzulassung) teurer angeboten als es der “Förderfähige Gebrauchtpreis” zulässt – und dennoch mit BAFA-Fähigkeit in Höhe von 5.000 für junge Gebrauchtwagen beschrieben und beworben.

Um den “Förderfähigen Gebrauchtwagenpreis” trotz eines deutlich höheren Verkaufspreises vorzutäuschen, greifen die freien Händler zu unterschiedlichen Tricks:

  • Rechnungssplit mit Zweitrechnung über “Sonderkosten für die Fahrzeugbeschaffung” bis zu ⅓ des Kaufpreises – nur zur Verwendung für den Kunden.
  • Bar-Anzahlungen für das Fahrzeug, die auf der finalen “BAFA-Rechnung” nicht ausgewiesen wird.
  • Händler übernimmt die BAFA-Antragstellung in Eigenregie und lässt das Fahrzeug 6 Monate auf sein Autohaus zu. Er gibt einen entsprechend reduzierten Kaufpreis mit Verweis auf einen “Mietkauf” an.

Dabei wird diese Masche der Rechnungsaufteilung in den von nextmove detailliert beschriebenen Fällen erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrages deutlich. “Durchschaubar sind die Tricks nur dann, wenn man sich mit der sehr komplexen Rechtslage auskennt”, erklärt nextmove-Geschäftsführer Stefan Moeller. “Bei der Berechnung des ‘Förderfähigen Gebrauchtwagenpreises” sind einige Faktoren zu berücksichtigen – beispielsweise dürfen nur 80 Prozent des Listenpreises inklusive der kompletten Sonderausstattung angesetzt werden, um dem Wertverlust eines gebrauchten Fahrzeugs gerecht zu werden, während bei Neuwagen-Anträgen nur der Preis der Grundausstattung relevant ist.”

Mit der Betrugsmasche schädigen unseriöse Händler sowohl den Steuerzahler, der die Erschleichung der Subvention bezahlen muss, als auch seriöse Händler, die die Fahrzeuge zu fairen Preisen anbieten. Und, nicht zuletzt auch die Käufer der Fahrzeuge, die den Betrug kaum durchschauen können, deren BAFA-Antrag aber möglicherweise abgelehnt wird. “Wir raten dazu, vor dem Kaufabschluss gezielt beim Händler nachzufragen, und sich im Zweifelsfall vorab eine Musterrechnung schicken zu lassen”, so Moeller weiter.

Denn: Beantragt ein Kunde die BAFA-Förderung mit falschen Angaben, steht auch er im Verdacht des Subventionsbetrugs. Möglicherweise muss er dann beweisen, dass er unschuldig ist.

Ein von solchen Machenschaften Betroffener ist Sebastian B., der gemeinsam mit seinem Vater einen ID.3 kaufte. Bei der Antragstellung zum Umweltbonus passten die Daten aber nicht. „Eigentlich wollten wir mit dem Umstieg aufs E-Auto etwas Gutes für die Umwelt tun. Aber solche Probleme hatte ich echt nicht auf meiner Checkliste beim Autokauf.“ Das BAFA selbst ist für allgemeine Anfragen von Kunden telefonisch und per E-Mail kaum erreichbar – insofern sind die Kunden auf die Erfahrungen der Autoverkäufer angewiesen, und in den von nextmove gezeigten Fällen ausgeliefert.

Worauf ist beim Kauf von Gebrauchtfahrzeugen nach Gesetz zu achten? Die Checkliste junge Gebrauchte hilft:

 

Sind Ihnen ähnliche Fälle passiert? Dann schreiben Sie uns an insider@nextmove.de.

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