Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat beschlossen, den Aufbau von Schnellladepunkten in Unternehmen zu unterstützen. Für das Förderprogramm wurden 400 Millionen Euro eingeplant. Erst neulich wurde ein Förderprogramm für „Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden“ angekündigt. Dafür steht ein Budget von 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Bisher dominieren AC-Anschlüsse privat und in Unternehmen, denn DC-Ladepunkte sind wesentlich teurer. Daher möchte das BMDV einen Anreiz setzen, mehr DC-Punkte zu installieren. Die Anträge können bereits seit dem 18. September bei dem Projektleiter Jülich eingereicht werden. Pro Ladepunkt kann man bis zu 30.000 Euro bekommen.
Die maximale Fördersumme richtet sich nach Größe des Unternehmens und Ladeleistung je Punkt. Kleinere und mittlere Unternehmen können damit rechnen bis zu 40 Prozent der Kosten über die Förderung abzurechnen. Bei großen Unternehmen sind es maximal 20 Prozent. Wie genau die Größe eines Unternehmens definiert ist, wurde nicht genannt. Die Mindestleistung des Ladepunktes muss bei 50 kW liegen. Für Säulen mit einer Leistung von 50 bis 149 kW bekommen kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, große Firmen bekommen 7.000 Euro. Bei Ladepunkten ab 150 kW bekommt man sogar schon mehr als das Doppelte. Da sind für kleine und mittlere Unternehmen 30.000 Euro drin und für große Unternehmen 15.000 Euro.
Maximal kann ein Unternehmen fünf Millionen Euro bekommen. Bei verbundenen Unternehmen liegt der Betrag bei 30 Millionen Euro. Jedes Unternehmen darf allerdings nur einen Antrag stellen. Bei verbundenen Unternehmen dürfen die Tochterunternehmen mit eigenen Rechtscharakter einen eigenständigen Antrag stellen. Förderfähig sind auch die Kosten für den Netzanschluss, technische Ausrüstung wie beispielsweise elektrische Stromspeicher und auch Tiefbauarbeiten.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Förderung zu bekommen
Für die Förderung kommen „Unternehmen mit gewerblicher Wirtschaft und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung“ in Frage, so das BMDV. Die Ladepunkte müssen innerhalb von Deutschland installiert werden und mindestens zwei Jahre im Besitz des Unternehmens bleiben. Außerdem bekommt man die Förderung nur, wenn die Ladestation mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben wird.
Nicht förderfähig sind Leasingraten oder Mietausgaben für eine Ladeinfrastruktur. Erst bei Bewilligung des Antrages darf der Auftrag zum Bau einer Schnellladestation vergeben werden. Die Beschaffung und Installation muss dann innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung erfolgen. Eine Verlängerung ist allerdings in begründeten Ausnahmefällen möglich.