nextnews: Cybertruck-Preise, Umweltbonus, Wallbox-Verbot, Tesla Autopilot, Strafe für Ladebummler

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Gipfeltreffen in Berlin

Am Montag kam es wieder zu einem Autogipfel im Kanzleramt. Dieses Mal wurden deutlich mehr Gäste geladen als zu „Merkel-Zeiten“. Neben Spitzen der deutschen Autoindustrie und Tesla waren auch Vertreter von Gewerkschaften, weitere Ministerien, Vertreter des Digitalverbands Bitkom, der Energie- und Wasserwirtschaft sowie Sachverständige geladen. Besonders brisant war der Zeitpunkt. Denn vor kurzem wurde die Umwidmung der Corona-Mittel in den Klima- und Transformationsfond für nichtig erklärt. Damit ist auch die Zukunft vieler Förderprogramme zur Elektromobilität unklar, darunter auch die des Umweltbonus.

Screenshot Artikel von Handelsblatt

Im Fokus des Treffens stand die Frage, wie das politisch erklärte Ziel von 15 Millionen BEV bis 2030 erreicht werden kann. Aktuell gibt es 1,3 Millionen zugelassene vollelektrische Autos in Deutschland. Die Bundesregierung möchte an der 15-Millionen-Marke festhalten. Viele Branchenvertreter haben im Vorfeld Szenarien im Bereich von sieben bis zehn Millionen E-Autos bis 2030 als realistisch eingestuft. Unabhängig davon, gab es von allen Beteiligten ein klares Bekenntnis zum weiteren Ausbau der E-Mobilität. Um diesen Anstieg zu erreichen, haben sie sich auf einen „intensiven“ Ausbau der Ladeinfrastruktur geeinigt. Einig ist man sich auch darüber, dass die Preise für E-Autos sinken müssen. Beispielsweise durch weitere Steuererleichterungen für Dienstwagen.

Es gab allerdings nicht nur einen Autogipfel, sondern auch einen Europäischen Gipfel zum bidirektionalen Laden im Wirtschaftsministerium.  Dabei ging es auch darum „Strommarkt, -netz und systemdienliches bidirektionales Laden in Europa möglichst zügig voranzutreiben“. Ziel ist es bis 2025 die Technologie zur Marktreife zu bringen.

Umweltbonus wackelt

Bereits vor zwei Wochen haben wir sowohl beim Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle sowie bei dem Wirtschaftsministerium angefragt, wie es zumindest für dieses Jahr mit dem Umweltbonus weitergehe. Die Antworten waren sehr zurückhaltend und unverbindlich. Wie Kundenbefragungen zeigen, sind Neuwagenpreise und Förderungen wichtige Kriterien bei der Kaufentscheidung.

Screenshot BAFA-Homepage

Diese Woche gab es dann ein inhaltliches Update auf der Homepage des BAFA unter der Überschrift: „Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Auswirkungen auf BAFA Förderprogramme“. Klarheit darüber, wie es mit dem Umweltbonus weitergeht, hat man trotzdem nicht bekommen. Selbst im Zuge des Autogipfels kam es zu keinem Statement zum Umweltbonus. Das veranschaulicht, wie groß die Not ist, die Lücke im Haushalt für das kommende Jahr zu schließen. Insgesamt fehlen 17 Milliarden Euro. Finanzminister Christian Lindner sprach davon, dass man aktuell eine „Entscheidungskrise“ habe. Befeuert wird die Entscheidungsfindung durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom Donnerstag. Das Urteil bescheinigt den Ministerien für Bau und Verkehr unzureichendes Handeln beim Klimaschutz und somit Verstöße gegen das Klimaschutzgesetz. Das Urteil verpflichtet zu weiteren Sofortmaßnahmen, wobei eine Revision noch zulässig ist. Der Ernst der Lage wurde von den handelnden Personen erkannt und man ist sichtlich bemüht, sich zunächst intern zu einigen. Daher wird es vermutlich noch eine Weile dauern, ehe Klarheit herrscht.

Das Antragsformular für neue Anträge ist weiterhin geöffnet und durch den neuen Nachtragshaushalt sollten die Mittel für 2023 gesichert sein. Zumindest für die Bewilligungsbescheide, die noch im laufenden Jahr erstellt werden können. Fraglich ist aber, ob es 2024 wie geplant weitergehen wird und die 3.000 Euro für Privatkunden im kommenden Jahr gewährt werden können.

Aktuelle Markttrends beim Schnellladen

Auszug BDEW Elektromobilitätsmonitor

Der aktualisierte Elektromobilitätsmonitor des BDEW wurde veröffentlicht. Im November stieg die Anzahl öffentlicher Ladepunkte auf 113.000 mit einer verfügbaren Gesamtleistung von 5,2 Gigawatt. Besonders spannend sind aus unserer Sicht nun erstmals die Auslastungsdaten des Bestands Deutscher Ladesäulen. Der BDEW zeigt, dass trotz der Zunahme des Bestandes an E-Autos in Deutschland die Auslastung konstant bleibt. Die Auslastung liegt im Durchschnitt bei rund zwölf Prozent. Neu ist, dass der BDEW auch die zeitliche Auslastung der verschiedenen Leistungsklassen präsentiert. Die höchste Belegung gibt es momentan mit rund 15 Prozent an normalen AC-Ladepunkten. Bei HPC-Ladepunkten mit Leistungen von 150 kW und mehr liegt die Auslastung ungefähr bei zehn Prozent. Die geringste Auslastung verzeichnen DC-Ladepunkte mit Leistungen zwischen 22 und 150 kW. Hier beträgt die Auslastung sechs bis sieben Prozent.

Foto: Mercedes

Es gibt noch weitere Lade-Neuigkeiten. Mercedes hat sein erstes eigenes Schnellladehub in Mannheim in Betrieb genommen. Zum Einsatz kommen sechs Alpitronic Hypercharger mit jeweils 300 kW Leistung. Pro Station ist nur ein Ladeanschluss verbaut. Normalerweise ist es üblich, dass zwei Anschlüsse mit Power Sharing zum Einsatz kommen. Das reduziert zwar die Anzahl an Ladepunkten, bietet aber Kunden ein Premium Ladeerlebnis. Premium ist auch der Aufbau der Ladepunkte als Durchfahrtslösung samt Überdachung mit PV-Anlage. Bis Ende 2024 möchte Mercedes insgesamt 30 Ladeparks mit 200 Ladepunkten errichten. Beim Aufbau und Betrieb setzt man auf eine Partnerschaft mit E.ON. Mercedes ist allerdings mit einer eigenen Betreiber-Kennung, MBM, gelistet. Der Preis für die Ad-hoc-Nutzung liegt momentan bei 98 Cent pro kWh.

Auch bei IONITY hat sich etwas getan. Bilder zeigen jetzt die ersten Alpitronic Ladestationen bei IONITY. Anders als bei Mercedes haben diese 400 kW Leistung und zwei Ladeanschlüsse. Der Beschriftung zufolge hat man sich gegen eine dynamische Verteilung entschieden und setzt auf fixe 200 kW pro Ladeanschluss. Flexible Preise haben sie auch getestet, zunächst im Direct Payment. An elf ausgewählten Standorten in Deutschland reduzierten sich die Preise für knapp eine Woche auf 45 Cent pro kWh. In Kombination mit dem IONITY-Passport zahlten Kunden sogar nur 25 Cent pro kWh. An sieben weiteren Standorten sind die Preise allerdings auf 89 Cent pro kWh gestiegen.

Screenshot IONITY-Preisübersicht

Enercity hat die easyGo App eingeführt. Zum Start waren alle ARAL Pulse Ladestationen mit einem Preis von zwei Cent pro Minute angegeben. Die Information verbreitete sich schnell über Soziale Medien und Viele nutzen das Angebot. Auch ARAL selbst teilte die Aktion in den Sozialen Medien. Enercity selbst sprach auf dem Schnäppchenportal „MyDealz“ von einer „Zwei-Cent-Aktion“. Wir vermuten, dass es kein Aktionsangebot war, sondern eher ein Betriebsunfall. Denn die Preisangabenverordnung regelt, dass Strom an Ladesäulen in kWh abzurechnen und zu bepreisen ist. Minutentarife sind also unzulässig und die Aktion wäre somit illegal gewesen. Die meisten Nutzer werden aber wahrscheinlich nicht der Abrechnung widersprechen.

Kia hat ein neues Kooperationsangebot mit ARAL geteasert. Start ist nächste Woche am 05. Dezember. Über Kia Charge soll es spezielle ARAL-Preisangebote gegen monatliche Grundgebühren geben. Die Rede ist von bis zu 45 Prozent Rabatt, wobei Kia noch nicht konkretisiert, auf welche Preise sich der Rabatt beziehen wird.

Ein besonderes Feature hat jetzt Tesla eingeführt. Es handelt sich um eine Strafe für zu langsames Laden. An ausgewählten Standorten in Nordamerika ist es jetzt so, dass ein Aufladen über einen Ladestand von 90 Prozent mit einer Zusatzgebühr belegt wird. Sofern die Station sehr hoch ausgelastet ist. Im konkreten handelt es sich um einen US-Dollar pro Minute. Die Nutzer werden vorab gewarnt und es gibt eine fünfminütige Nachfrist. Man möchte damit erreichen, dass Staus an Ladestationen minimiert werden.

Sinneswandel in Japan

Screenshot Artikel von Autocar

Der weltgrößte Autohersteller Toyota gilt als Pionier und harter Verfechter der Wasserstofftechnologie im Pkw-Bereich. Der Toyota Mirai ist eines der wenigen Wasserstoffautos, welches es in Serienproduktion auf die Straßen geschafft hat. Technologie-Chef Hiroki Nakajima sagte jüngst: „Wir haben den Mirai ausprobiert, waren aber nicht erfolgreich“. Als Grund für den ausgebliebenen Markterfolg sieht er ein fehlendes Netz für Wasserstofftankstellen, da diese für Pkw schwer zu realisieren sind. Toyota verlagert nun seinen Schwerpunkt von der Entwicklung von Wasserstoff-Brennstoffzelltechnologie von Personenkraftwagen auf Nutzfahrzeuge. Hier sieht Toyota immer noch großes Potenzial. Sie argumentieren, dass Batterien zu schwer und zu groß für den Einsatz in Nutzfahrzeugen seien. Und auch ein Tankstellennetz wäre besser planbar.

Auch Pick-Up-Trucks haben laut Toyota Potenzial für den Einsatz von Wasserstoff. Aber auch im Pkw-Bereich geben sie ihre Hoffnung nicht gänzlich auf. Sie erforschen die Technologie weiter und hoffen auf einen Fortschritt in diesem Bereich, sodass man zukünftig eventuell doch noch Wasserstoff-Technologie in Pkw zum Einsatz bringen könnte. Diese Erkenntnis bedeutet gleichzeitig, dass nun batterieelektrische Fahrzeuge in den Mittelpunkt rücken müssen.

Auch Nissan muss seine Pläne überarbeiten. Sie galten lange als Vorreiter in der Elektromobilität. Der Leaf war vor einigen Jahren ein E-Auto, welches ein attraktives Gesamtpaket mit gutem Preisleistungsverhältnis bot. Doch in den letzten Jahren hat Nissan bei günstigeren Modellen den Anschluss verloren. Und das sieht auch Nissan so. Nissan-Chef Makoto Uchida, sagte: „Der Markt für Elektroautos entwickelt sich schneller als erwartet, und die Ankunft der preiswerten Elektroautos aus China ist laut Nissan ein Weckruf für alle traditionellen Autohersteller“. Die Preise für Elektroautos sinken „massiv“ schneller als das Unternehmen dies noch vor 2 Jahren erwartet hat. Auch chinesische Hersteller hätten diesen Prozess beschleunigt. Diese Entwicklung hat nun Nissan dazu veranlasst, seine Entwicklungspläne zu überarbeiten. Dadurch will man die eigenen E-Autos preiswerter machen. Des Weiteren zeigt sich Makoto Uchida offen für weitere Partnerschaften mit anderen Herstellern, um diese Herausforderung zu meistern.

Neue Spielregeln für Wallboxen

Screenshot Bundesnetzagentur-Homepage

Diese Woche hat die Bundesnetzagentur neue Regelungen festgelegt, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen für E-Autos sicherer und zügig in das Stromnetz integriert werden können. Der Netzbetreiber darf den Anschluss von neuen Wärmepumpen oder privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos zukünftig nicht ablehnen oder verzögern mit dem Verweis auf mögliche lokale Überlastungen seines Netzes. Dafür darf der Netzbetreiber, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes vorliegt, die Belastung reduzieren. Dies geschieht, indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär dimmt. Es muss allerdings immer eine Mindestleistung zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos geladen werden können. Die Mindestleistung liegt bei 4,2 kW. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass dies nur in Einzelfällen erfolgen wird und ohne wesentlichen Komforteinbußen verläuft. Die vollständigen Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind somit nicht mehr zulässig. Zudem müssen solche Eingriffe auf einer Online-Plattform transparent und frei zugänglich gelistet sein. Diese Regelung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.  Für die Bestandsanlagen, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, gibt es Übergangsregelungen. Bestandsanlagen ohne solche Vereinbarungen bleiben dauerhaft ausgenommen.

Screenshot Bundesnetzagentur-Homepage

Bei diesen Regelungen geht es auch ums Geld. Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung, sollen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Dafür gibt es nach Wahl des Kunden verschiedene Modelle. Möglich ist ein pauschaler Rabatt von jährlich 110 Euro bis 190 Euro je nach Netzgebiet. Dies wird „Modul 1“ genannt. „Modul 2“ beinhaltet eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 Prozent. Was konkret der 60 Prozent Rabatt bedeutet, ist bisher noch nicht ganz klar. Technische Voraussetzung ist ein separater Zahlpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. Ab 2025 soll es dann noch ein „Modul 3“ geben, indem es auch zeitlich gestaffelte Netzentgelte geben soll.

Zur praktischen Umsetzbarkeit gibt es aber bisher noch ein paar Zweifel. Beispielsweise wie die Steuerbarkeit technisch und praktisch umgesetzt werden soll. So muss man dann erstmal einen passenden Elektriker finden, der die vorgegebenen regeln auch umsetzen kann. Und auch der Netzbetreiber muss zunächst erstmal ein passendes System an den Start bringen. Besonders herausfordernd könnte es werden, wenn Wallbox und Wärmepumpe im gleichen Haushalt nach unterschiedlichen Standards zu regeln sind.

Illegaler Autopilot bei Tesla?

Für großes Aufsehen sorgte diese Woche ein Video von Ove Kröger auf seinem Social-Media-Kanal T&T Tesla. Es zeigt, wie ein Besitzer eines Tesla Model S oder X mit Yoke-lenkrad nach Installation eines aktuellen Updates den sogenannten Autopiloten aktiviert und dann über längere Zeit freihändig fährt. Das bedeutet es war keine Präsenz am Lenkrad gefordert. Die Strecke führt über eine kurvige Landstraße und das Auto fährt nicht nur selbstständig, es fordert auch mindestens über eine Minute lang keine Präsenz am Lenkrad. In den Kommentaren unter dem Video wird spekuliert, ob es sich seitens Tesla um Absicht oder versehen handelt und ob solche Fahrfunktionen in Europa legal sind. Denkbar wäre, dass Tesla zwischenzeitlich eine erweiterte Zulassung für die Überwachung der Aufmerksamkeit des Fahrers über die Innenkamera hat. Möglich ist aber auch, dass das Feature illegal ausgerollt wurde. Sollte dem so sein, könnte Tesla ein vorübergehender Auslieferungsstopp für betroffene Fahrzeuge drohen. Vermutlich ist das Feature nur in den Fahrzeugen aktiv, bei denen das „volle Potenzial für autonome Fahren“ gekauft wurde.

Cybertruck Delivery Event

Screenshot Tesla.com

Am Donnerstagabend war es so weit. Tesla übergab die ersten Fahrzeuge an ausgewählte Kunden. Vorab gab es keine verlässlichen Informationen zu Preisen und Batteriegrößen. Inzwischen wurden auf der Homepage technische Daten veröffentlicht. Diese sind aber vorerst nur vorläufig, denn das Fahrzeug kann aktuell nicht konfiguriert werden, sondern nur vorbestellt. Die genannten Preise liegen deutlich oberhalb dessen, was erwartet wurde. 2024 startet das Fahrzeug in zwei Varianten. Wahlweise eine Allrad-Version für 80.000 US-Dollar oder das Cyberbeast mit drei Motoren für 100.000 US-Dollar. Beide Varianten wiegen im Leergewicht über drei Tonnen und dürfen Anhänger mit einem Gewicht von bis zu fünf Tonnen ziehen. Die Topversion beschleunigt in 2,6 Sekunden auf 60 Meilen pro Stunde, also knapp 100 km/h. Die Allradversion bietet eine maximale Reichweite von 547 Kilometern. Die Rede ist momentan auch von einem optionalen Range Extender für 200 Kilometer zusätzliche Reichweite. Bisher ist allerdings nicht bekannt, ob dies über einen zusätzlichen Akku oder einen fossil betriebenen Motor geschehen soll. Der Cybertruck bietet fünf Sitzplätze und eine Ladeleistung bis zu 250 kW. Außerdem gibt es Steckdosen zur Entnahme von bis zu 11 kW Leistung für den Anschluss externer Geräte auf Basis von 120 Volt oder 240 Volt. 2025 soll dann noch eine Heckantriebsvariante mit rund 400 Kilometern Reichweite folgen. Diese darf dann 3,4 Tonnen ziehen und soll bei 61.000 US-Dollar starten.

Abschied vom Honda-e

Der Honda-e kam 2019 als erstes Elektroauto des Herstellers auf den Markt. Immerhin war im Jahr 2022 jeder elfte verkaufte Honda in Deutschland ein Honda-e, auch wenn es insgesamt nur 677 Stück waren. Im laufenden Jahr sind es nur 101 Neuzulassungen. In der Kritik stand vor allem der hohe Preis für das Fahrzeug bei kleiner Batterie und geringer Reichweite. Zuletzt konnte man das Modell nicht mehr konfigurieren.  Nun kam die Bestätigung. Nach vier Jahren ist Schluss mit dem Honda-e und er wird nicht mehr in Europa angeboten. Einen Grund hat Honda nicht genannt. Wir vermuten, dass man jetzt eher auf den e:Ny1 setzt.

Aktuelle Rückrufe!

Wenn neue Modelle auf den Markt kommen, sind Rückrufaktionen nicht sonderlich selten. Häufig geht es dabei um Ausfallerscheinungen im Bereich Antrieb, die fast immer durch software-Updates behoben werden können. So auch bei den beiden aktuellen Fällen. Zum einen betrifft es den Nissan Ariya. „Nissan hat festgestellt, dass die Möglichkeit besteht, dass leitfähige Faserspäne aus der Schleifring-Baugruppe der Antriebsmotoren kurzzeitig einen Kurzschluss zwischen den beiden Schleifringen verursachen können“. Die Faserspäne sollen allerdings „unmittelbar“ verbrennen und somit keine Bauteile beschädigen. Durch den kurzzeitigen Überstrom kann es aber zu einer Kurzschluss-Erkennung kommen, die eine Fehlermeldung und Ausfall des Antriebs zur Folge hat. Abhilfe schafft ein kostenfreies Update, dass in der Werkstatt aufgespielt werden muss.

Auch der neue Opel Astra Electric ist betroffen. Betroffen von dem Rückruf sind knapp 1.500 Fahrzeuge. Davon ist über die Hälfte in Deutschland zugelassen. Die Ursache liegt in einem Kommunikationsproblem zwischen Motor- und Karosseriesteuergerät. So heißt es von Opel: „In der Folge könnte sich das Fahrzeug beim Anfahren aus einer Parkposition am Hang in die entgegengesetzte Richtung bewegen, bis der Fahrer die Bremse betätigt und das Fahrzeug anhält“. Unfälle wegen des Problems gab es bisher nicht. Das behebende Update dauert rund 20 Minuten.

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